Napoleonische Gesellschaft e. V.

Sicherheitsregularien

 

Die folgenden Sicherheitsregularien sind durch den FLG,  den HMV und die NG als verbindlich für die von ihnen durchgeführten Veranstaltungen festgelegt worden. Zu unser aller Sicherheit wird auf die Einhaltung dieser Regularien geachtet.

 


1.   Allgemeine, gesetzliche und verbandsrechtliche Grundlagen

1.1  
Genehmigungen nach § 39 (führen von Waffen bei öffentlichen  Veranstaltungen und § 45 ( Schießen Außerhalb von Schießstätten )  des Waffengesetzes  sind rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn einzuholen und an zentraler Stelle für eventuelle Kontrollen bereit zu halten.

1.2   Die Sprengstofferlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz ist dem Veranstalter vor Beginn der  Veranstaltung von jedem Teilnehmer bzw. Vereinen der/die mit Schwarzpulverwaffen schießen möchten vorzulegen und während der Darstellung mit zuführen.

1.3   Jeder Teilnehmer muss versichert sein, um für Sach- oder Personenschäden aufzukommen. Die  Haftung   seitens des Veranstalters bei Unfällen ist ausgeschlossen.

1.4   Jeder Teilnehmer hat  sich an die Vorschriften nach Sprengstoffgesetz und den Richtlinien und Vorschriften der VBG zurichten, sowie den Anweisungen des  Veranstalters folge zu leisten

1.5   Nur beschossene und mit Prüfzeichen versehene Feuerwaffen sind zum schießen  zugelassen.

1.6   Schießpulver ist  während der Veranstaltung in antistatischen, funkengeschützten  Behältnissen sicher vor dem Zugriff durch 3. zu  verwahren.

1.7   Das Schießen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen zu den erlaubten Zeiten zulässig.

1.8   Vor und während   der Gefechtsdarstellung bzw. beim hantieren mit entzündlichen oder  explosiven Stoffen herrscht striktes  Alkoholverbot.

1.9   Die Gruppenführer sind  für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen durch Ihre Gruppe  verantwortlich.

1.10   Verstöße können den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben.

 

2.   Blankwaffen

2.1    Infanterie

2.1.1
   Nahkämpfe sind  verboten! Beim Vorgehen einer Einheit mit gefälltem Bajonett muss die Gegenseite kehrt machen und zurückgehen. Die Angreifer haben mindestens 5m Sicherheitsabstand zu wahren.  Sollte die  angegriffene Seite nicht weichen, ist der Angriff einzustellen. Ein Rückwärtsgehen der angegriffenen Truppe mit gefälltem Bajonett ist  max. auf 5 Schritte zu begrenzen, danach ist zwingend vorgeschrieben das Gewehr zu schultern und kehrt zu machen.

2.1.2   Bei Angriffen durch Kavallerie ist das Gewehr mit dem Bajonett nach oben vor dem Körper  so zu    halten, das es zu keiner Gefährdung von Pferd und  Reiter kommt. Kniende Infanterie darf kein Bajonett     gegen Reiter richten.

2.2   Artillerie

2.2.1
   Geschützbedienungen verteidigen sich nicht gegen Infanterie, sondern fliehen oder werden gefangen genommen.

2.2.2   Gegen Kavallerie dürfen Blankwaffen bzw. Wischer etc. waagerecht hochgehalten aber damit nicht geschlagen oder gestoßen werden.


2.3   Kavallerie

2.3.1
   Kavalleristen müssen  über Reiterfahrung verfügen und ihr Reitpferd beherrschen.

2.3.2   Zeigt sich ein Pferd  ängstlich oder ist es unruhig darf es nicht für ein Gefecht eingesetzt werden.

2.3.2   Kavalleristen  dürfen Bajonette etc. nur berühren, aber keine Schlag- oder Stoßbewegungen ausführen. Der Mindestabstand von Reiter zu Fußsoldat  hat 2m zu betragen.

2.3.3   Gegen Linien, Carreés oder Einzeldarsteller sowie Geschützbedienungen darf nicht frontal angeritten werden.

 

3.   Feuerwaffen


3.1   Infanterie und Kavallerie

3.1.1
   Perkussionswaffen (Gewehre wie Pistolen) sind bei der Veranstaltung unzulässig und dürfen weder geladen noch abgefeuert  werden.

3.1.2   Das Hantieren und Laden ist dem jeweiligen Reglement entsprechend  durchzuführen.

3.1.3   Das Schießen ist durch  den Verantwortlichen Führer der Truppe zu überwachen und zu kontrollieren.

3.1.4   Die Schwarzpulvermenge  je Ladung einer Papierpatrone beträgt für alle, auch die Jäger, maximal die für die Waffe vom  Hersteller vorgegebene ideale Ladungsmenge, wobei 10gr. Als Höchstladung der Papierpatrone nicht  überschritten werden dürfen..

3.1.5   Die Kartuschen  (Papierpatronen) dürfen nur aus max. 80g/m² Papier ohne Zusätze wie z.B. Heftklammern, Styropor,  Klebestreifen etc. hergestellt  werden. Die Papierpatrone ist durch Faltung zu verschließen. Außer  der oben genannten Pulverladung darf die Kartusche nichts weiteres  enthalten

3.1.6   Die Verwendung und das  werfen von Darstellungs- und Feuerwerkskörpern bzw. Nebelkerzen jeder Art ist mit dem Veranstalter im Vorwege abzusprechen und nur in vorher gekennzeichneten und bekannt gegebenen Bereichen  erlaubt.

3.1.7   Beim Feuern mit Handfeuerwaffen ist je nach Situation der Tief- bzw. Hochanschlag  vorgeschrieben. Im Normalfall ist der Tiefanschlag zu wählen, d. h.  alle zielen tief, ca. 10-15m vor sich au den Boden. Waagerechtes  oder gezieltes schießen ist in keinem Fall  erlaubt!

3.1.8   Der Sicherheitsabstand  beim Feuern in jeder Formation oder als Einzelschütze beträgt mind. 20m.

3.1.9   Auf an- oder abreitende Kavallerie darf nicht geschossen  werden wenn der Abstand < 20m beträgt.

3.1.10   Vor und nach der Darstellung ist die Sicherheit durch Inspektion der Waffen herzustellen.


3.2   Artillerie

3.2.1
   Der Geschützführer ist  eigenverantwortlich für die Sicherheit und Ordnung am Geschütz.

3.2.2   Der Erlaubnisschein zum Böllern und Salutschießen, sowie die Versicherungspolice als auch  das amtliche Dokument vom Beschußamt  sind immer mitzuführen.

3.2.3   Es herrscht striktes  Alkoholverbot vor und während aller Handlungen am Geschütz.

3.2.4   Für die Bedienung des Geschützes ist das Tragen von Lederhandschuhen Pflicht.

3.2.5   Die Bedienung eines Geschützes besteht aus mind. 1 Geschützführer und 2 Kanonieren.
      
3.2.6   Kartuschen dürfen nur zum Einsatz gebracht werden:


a)   entsprechend der geprüften Schwarzpulvermenge vom Beschußamt


b)   mit Mehl als Verdämmung (zulässige Menge ist zu beachten)


c)   wenn Kartuschenhülle  aus max. 2 Lagen Aluminiumfolie besteht.


3.2.7   Die Kartuschenkiste  hat den einschlägigen Normen/Vorschriften zu entsprechen (s. hierzu Sprengstoffgesetz und Vorschriften der VBG)

3.2.8   Die Kartuschen-  bzw. Räumnadel darf nicht aus funkenreißendem Material  bestehen.

3.2.9   Als Zündmaterial kommt nur Zündschnur für Höhenfeuerwerk zum Einsatz. Andere Zündmechanismen  bedürfen der Erlaubnis durch den  Veranstalter.

3.2.10   Jede Handhabung am  Geschütz erfolgt durch eindeutige Kommandos und ist durch die Ausführenden zu quittieren. Alle Handlungen beginnen und enden in  der Ausgangsposition der Kanoniere.

3.2.11   Die gesetzlichen  Bestimmungen für die Sicherheitsabstände sind in jedem Fall einzuhalten.( Nach vorn 50m,  seitlich sowie nach hinten sind mind. 10m einzuhalten )

3.2.12   Die Kartuschenkiste hat sich im geschlossenen Zustand mind. 5m hinter dem Geschütz zu befinden.

3.2.13   Der Einsatz des Luntenstabes ist zwingend Vorgeschrieben.( Für Ausnahmen siehe Punkt 3.2.9 )

3.2.14   Es ist strengstens  untersagt mit offener Flamme zu hantieren oder zu rauchen.

3.2.15   Nach jedem Abfeuern ist das Rohr zu reinigen:


a)   mittels Wischer nass auswischen


b)   Rückstände mit Krätzer entfernen ( nach jedem Abfeuern )


3.2.16   Bei nicht erfolgter Zündung ist nach 10 sec. Eine weitere Zündschnur zu setzen. Bei  erneutem versagen ist durch Wassereinsatz das Pulver im Rohr  unbrauchbar zu machen.

3.2.17   Nach Beendigung der Vorführung ist das Geschützrohr zu reinigen. Im Anschluss ist der  Mündungsschoner und die Zündlochabdeckung anzubringen. Restpulvermengen sind an einem gegen Unbefugte gesicherten Ort zu deponieren.

3.2.18   Geschütze die als "erobert " gelten dürfen während der Darstellung nicht mehr berührt, bewegt oder in irgendeiner Form manipuliert werden.

 

4.   Unterbrechung oder  Beenden einer Darstellung


4.1   Unterbrechung der  Darstellung

4.1.1
   Säbel oder andere Waffe wird mit beiden Händen waagerecht über den Kopf gehalten.


4.2   Infanterie

4.1.1
   Waffe wird bei Fuß  genommen, bzw. geschultert, Blankwaffen werden eingesteckt.


4.3   Kavallerie

4.2.1
   Seitenwaffe wird  eingesteckt, Lanze senkrecht an die Seite genommen.

4.4   Artillerie

4.3.1
   Wischer und Luntenstock werden bei Fuß bzw. an die Seite genommen.

 

5.   Ausnahmen

5.1
   Für darstellerische Zwecke kann ein Nahkampf oder eine Sonderszene zugelassen werden,  die beteiligten Gruppen müssen mit dem Verantwortlichen/Veranstalter klare Absprachen treffen und die Szene proben.

5.2   Sollte es aus nicht vorhersehbaren Gründen zu einer Nahberührung von gegnerischen Truppen mit aufgepflanztem Bajonett  kommen, ist die Waffe mit dem Bajonett nach oben vor den Körper zu  halten bzw. zu schultern, bis die Truppen wieder getrennt sind.

 

6.   Sonstiges

6.1
   Das Erobern von Feldzeichen, Ausrüstungsgegenständen, Waffen etc, sowie das  Gefangennehmen vonPersonen  gegen ihren Willen ist nicht statthaft.

6.2   Fallen Gegenstände wie  unter 6.1 bezeichnet in Hände 3. oder werden diese gefunden, so sind  die Gegenstände unverzüglich, spätestens nach Ende der Gefechtsdarstellung ohne Gegenleistung an die Eigentümer auszuhändigen.

 

Erarbeitet durch HMV, Napoleonische Gesellschaft, 6pfündige Fußbatterie Nr. 16  und 127émé Rgt. d `Ligne

 

                                                                                                                                                                            top

 

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